Den Vorsitz bei der Konferenz führte der Partner des litauischen
Büros der
Kanzlei Robert Juodka. Die Vorträge wurden von den Partnern des
litauischen
Büros der Kanzlei Doz. Dr. Andrius Smaliukas und des estnischen Büros
der
Kanzlei Prof. Dr. Paul Varul, dem Justizminister Dr. Remigijus Šimašius,
dem Professor der juristischen Fakultät
der Universität Vilnius habil. Dr. Valentinas Mikelėnas, der Leiterin
der Reformgruppe
für das Hypotheken- und Pfandrecht Renata Juzikienė, dem Präsidenten der
Notarkammer Litauens Marius Stračkaitis und dem Präsidenten der
Vereinigung der
Banken Litauens Doz. Dr. Stasys Kropas gehalten.
Während der Konferenz wurde ein Überblick über die Reform des Hypotheken-
und des Pfandrechtes gegeben, die Hauptprobleme der jetzigen rechtlichen Regulierung
besprochen und Gedanken darüber ausgetauscht, wie die Praxis verbessert werden
kann.
Der Justizminister Dr. Remigijus Šimašius drückte die Hoffnung aus, dass das
Parlament der Republik Litauen bis Ende April dieses Jahres alle notwendigen
Änderungen der Gesetze für die Umsetzung der Reform der Hypothek und des Verpfändungsrechtes verabschieden wird – was den Anfang
der praktischen Umsetzung der Reform einleiten wird.
Doz. Dr. Andrius Smaliukas wies auf viele Vorteile der Reform hin und auch
darauf, dass deren Umsetzung die Arbeitsbelastung der erheblich Gerichte
vermindern, die Mittel des Staatshaushaltes sparen und letzlich das System der
Hypothekenregistrierung für alle zugänglich und bequemer machen wird. Er wies
ebenfalls darauf hin, dass nach Abschaffung der Hypothekenrichterfunktion, die
Richter ins allgemeine Gerichtssystem einfließen werden und damit bei den zur
Zeit überlasteten Gerichten erster Instanz für Arbeitsentlastung gesorgt wird.
Die Rechtmäßigkeit der Reform wird zurzeit sowohl durch die Notare als
auch durch die Hypothekenrichter geprüft. Die Initiatoren der Reform schlagen
vor, auf Gerichte bei der Registrierung von vertraglichen Hypotheken zu
verzichten und solche Geschäfte nur durch Notare beglaubigen zu lassen. Dadurch
wird die Eintragung einer Hypothek vom gerichtlichen Prozess zum notariellen
Verwaltungsakt.
Dem Parlament der Republik Litauen wird des Weiteren vorgeschlagen, eine
Erlaubnis für die Verpfändung von Vermögen eines Unternehmens zu erteilen. Die
Möglichkeit, das ganze oder einen Teil des
Vermögens eines Unternehmens zu verpfänden, kann die Möglichkeit für
Unternehmen vergrößern, Darlehen von einer Banken zu erhalten. Die Banken müssten
dann von Geschäftsleuten nicht mehr verlangen, persönlich mit ihrem ganzen
Vermögen zur Absicherung der Darlehen zu haften.