Die Kanzlei organisierte die Konferenz “Reform des Hypotheken- und Pfandrechtes in der Republik Litauen” Mär 23, 2010

Die Anwaltskanzlei Varul Vilgerts Smaliukas organisierte am 18. März 2010 in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Justiz der Republik Litauen die Konferenz Reform des Hypotheken- und Pfandrechtes in der Republik Litauen”.

Den Vorsitz bei der Konferenz führte der Partner des litauischen Büros der Kanzlei Robert Juodka. Die Vorträge wurden von den Partnern des litauischen Büros der Kanzlei Doz. Dr. Andrius Smaliukas und des estnischen Büros der Kanzlei Prof. Dr. Paul Varul, dem Justizminister Dr. Remigijus Šimašius, dem Professor der juristischen Fakultät der Universität Vilnius habil. Dr. Valentinas Mikelėnas, der Leiterin der Reformgruppe für das Hypotheken- und Pfandrecht Renata Juzikienė, dem Präsidenten der Notarkammer Litauens Marius Stračkaitis und dem Präsidenten der Vereinigung der Banken Litauens Doz. Dr. Stasys Kropas gehalten.

Während der Konferenz wurde ein Überblick über die Reform des Hypotheken- und des Pfandrechtes gegeben, die Hauptprobleme der jetzigen rechtlichen Regulierung besprochen und Gedanken darüber ausgetauscht, wie die Praxis verbessert werden kann.

Der Justizminister Dr. Remigijus Šimašius drückte die Hoffnung aus, dass das Parlament der Republik Litauen bis Ende April dieses Jahres alle notwendigen Änderungen der Gesetze für die Umsetzung der Reform der Hypothek und des Verpfändungsrechtes verabschieden wird – was den Anfang der praktischen Umsetzung der Reform einleiten wird.

Doz. Dr. Andrius Smaliukas wies auf viele Vorteile der Reform hin und auch darauf, dass deren Umsetzung die Arbeitsbelastung der erheblich Gerichte vermindern, die Mittel des Staatshaushaltes sparen und letzlich das System der Hypothekenregistrierung für alle zugänglich und bequemer machen wird. Er wies ebenfalls darauf hin, dass nach Abschaffung der Hypothekenrichterfunktion, die Richter ins allgemeine Gerichtssystem einfließen werden und damit bei den zur Zeit überlasteten Gerichten erster Instanz für Arbeitsentlastung gesorgt wird.

Die Rechtmäßigkeit der Reform wird zurzeit sowohl durch die Notare als auch durch die Hypothekenrichter geprüft. Die Initiatoren der Reform schlagen vor, auf Gerichte bei der Registrierung von vertraglichen Hypotheken zu verzichten und solche Geschäfte nur durch Notare beglaubigen zu lassen. Dadurch wird die Eintragung einer Hypothek vom gerichtlichen Prozess zum notariellen Verwaltungsakt.

Dem Parlament der Republik Litauen wird des Weiteren vorgeschlagen, eine Erlaubnis für die Verpfändung von Vermögen eines Unternehmens zu erteilen. Die Möglichkeit, das ganze oder einen Teil des  Vermögens eines Unternehmens zu verpfänden, kann die Möglichkeit für Unternehmen vergrößern, Darlehen von einer Banken zu erhalten. Die Banken müssten dann von Geschäftsleuten nicht mehr verlangen, persönlich mit ihrem ganzen Vermögen zur Absicherung der Darlehen zu haften.